Allgemeine Beschreibung zu Modellvorhaben

Im Programm Soziale Stadt werden zusätzlich zu den Fördermitteln für die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Sozialen Stadt nach § 171 e BauGB auch Mittel für Modellvorhaben gewährt. Damit besteht die Möglichkeit in den Programmgebieten der Sozialen Stadt mit Bundes- und Landesmitteln der Städtebauförderung die städtebauliche Aufwertung der Fördergebiete durch nicht oder nicht ausschließlich investive Einzelmaßnahmen zu begleiten.

Mit der Umsetzung von Modellvorhaben in den Fördergebieten sollen die Gemeinden bei ihren Bemühungen um eine ganzheitliche Stabilisierung und Aufwertung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf unterstützt werden. Die Förderung zielt dabei insbesondere auf die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Quartieren, die Schaffung stabiler Sozialstrukturen und die Verbesserung der Lebenschancen für die Bewohnerinnen und Bewohner ab.

Da mit der Förderung von Modellvorhaben u. a. auch das Ziel verbunden ist, tragfähige und möglichst nachhaltige quartiersbezogene Partnerschaften zwischen den Akteuren zu stärken bzw. auszubilden, kommen neben den Gemeinden auch andere Träger für die Durchführung von Modellvorhaben in Betracht. Die Gemeinde kann daher eigenverantwortlich die Durchführung von Modellvorhaben auf Dritte (kurz: Projektträger/innen) übertragen und die Fördermittel an diese weitergeben.