Der BeiratDas Konzept für den im Zusammenhang mit dem Stadtteilfonds einzurichtenden Beirat, welcher unter anderem für die Verteilung der Fördermittel aus dem Stadtteilfonds zuständig ist, können Sie hier oder im Downloadbereich als PDF-Datei herunterladen. Die nachfolgende Liste zeigt eine Übersicht der darin behandelten Themen: Besetzung des Beirats - VertreterInnen sozialer und kultureller Einrichtungen im Fördergebiet - VertreterInnen der im Fördergebiet ansässigen Vereine - VertreterInnen der im Fördergebiet ansässigen Gewerbetreibenden - VertreterInnen der Wohnungswirtschaft und der privaten Wohnungsvermieter/innen - VertreterInnen der Kommunalpolitik - VertreterInnen der Bewohnerschaft - Hinzu kommen können beratende Mitglieder Größe und Zusammensetzung des Beirats - 9-10 stimmberechtigte Mitglieder - Zzgl. Vertreter des Quartiersmanagements und der Stadtverwaltung Stimmberechtigte Mitglieder - Bis zu drei VertreterInnen der Bewohnerschaft - Ein/e VertreterIn der sozialen und kulturellen Einrichtungen - Ein/e VertreterIn des Stadtteilvereins - Ein/e VertreterIn der ansässigen Gewerbebetriebe - Bis zu zwei VertreterInnen aus der Wohnungswirtschaft Mögliche beratende Mitglieder - Ein/e MitarbeiterIn des Quartiersmanagements - Der/die Integrationsbeauftragte der Stadt Elmshorn - Ein/e VertreterIn des Amtes für Bürgerbelange - Ein/e VertreterIn des Amtes für Stadtentwicklung Geschäftsführung Der Stadtteilverein Elmshorn-Hainholz übernimmt die Aufgaben der Geschäftsführung des Beirates, wie... - die Einladung zur Sitzung - die Moderation der Sitzung - das Vor- und Nachbereiten der Sitzung - die Protokollführung - die Vorstellung der Anträge an den Verfügungsfonds - die Weiterleitung der Zustimmung / Ablehnung an den Antragsteller Sitzungen und Beschlussfähigkeit - regelmäßige, mindestens vierteljährliche Tagungsintervalle - Beschlussfähigkeit ist bei fristgerechter Einladung (zwei Wochen vor der Sitzung) gegeben |
|
